Aktuelle Situation

Geltende Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene und in den Kantonen

 

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Die Inhalte zusammengefasst:

  • Restaurationsbetriebe werden auf Gesuch hin als Raucherlokale bewilligt, wenn der Betrieb:
    a. eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern hat;
    b. gut belüftet und nach aussen leicht erkennbar als Raucherlokal bezeichnet ist;
    c. nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die einer Tätigkeit im Raucherlokal im Arbeitsvertrag zugestimmt haben.
  • Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person kann in besonderen Räumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt werden, das Rauchen gestatten, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit ausreichender Belüftung versehen sind (Raucherräume). Ausnahmsweise dürfen in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit deren ausdrücklicher Zustimmung beschäftigt werden. Das Einverständnis hat im Rahmen des Arbeitsvertrages zu erfolgen.
  • Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen.
  • An Einzelarbeitsplätzen in Innenräumen ist das Rauchen weiterhin erlaubt.  

 

Das Bundesgesetz

 

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» ist das neue Bundesgesetz lückenhaft und bietet keinen umfassenden Schutz vor Passivrauchen:

  • In Restaurants mit einer Fläche bis 80m2 darf weiterhin geraucht werden.
  • Die Angestellten in der Gastronomie sind ungenügend geschützt. Bediente Rauchräume (Fumoirs) sind weiterhin erlaubt.
  • Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen sind für die Bevölkerung und für Touristen unverständlich und führen zu unfairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Gastronomiebetrieben.

 

Geltende Bestimmungen in den Kantonen

15 Kantone kennen weitergehende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen als dies das Bundesgesetz vorsieht.


Situation in den Kantonen:


"Der Föderalismus der Rauchverbote", Beitrag der Sendung Espresso, Radio DRS1

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