Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zur eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
1. Was heisst „Passivrauchen“?
Passivrauchen bezeichnet das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft.
2. Ist wissenschaftlich erwiesen, dass Passivrauchen schädlich ist?
Ja. Tabakrauch enthält zahlreiche krebserregende Schadstoffe. Passivrauchen kann u.a. Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Infektionen der Atemwege verursachen. Bei schwangeren Frauen wirkt es sich zudem schädlich auf das ungeborene Kind aus. In der Schweiz sterben jährlich mehrere hundert und weltweit über 600'000 Personen an den Folgen des Passivrauchens.
3. Wer steht hinter der Initiative?
Die Volksinitiative wird von einer breit abgestützten Allianz getragen. Sie besteht aus Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Prävention, Arbeitnehmerschaft, Konsumentenschutz und Elternschaft.
4. Was verlangt die Initiative?
Die Volksinitiative fordert, dass in Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen (wie Restaurants) oder die öffentlich zugänglich sind (wie Spitäler), nicht geraucht werden darf. Alle Arbeitnehmenden in Innenräumen sollen vor dem Passivrauchen geschützt werden, auch das Servicepersonal in der Gastronomie.
5. Lässt die Initiative abgetrennte Rauchräume zu?
Die Initiative verlangt rauchfreie Arbeitsplätze in allen Innenräumen. Sie lässt jedoch die Möglichkeit für den Gesetzgeber offen, abgetrennte Rauchräume in Restaurants zuzulassen, solange in diesen nicht gearbeitet wird. So genannte „unbediente Fumoirs“ sind möglich.
6. Warum reichen die heutigen Regelungen nicht aus?
Das am 1. Mai 2010 in Kraft getretene Bundesgesetz bietet mit seinen Ausnahmen keinen umfassenden Schutz. In abgetrennten Rauchräumen dürfen weiterhin Arbeitnehmende beschäftigt werden. In Restaurants, die kleiner als 80 m2 sind, darf weiterhin geraucht werden. Angestellte in der Gastronomie werden folglich nicht vor dem Passivrauchen geschützt. Ausserdem gelten auch nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regelungen. Nur die Initiative schafft eine national einheitliche, wirksame und umfassende Lösung. Eine Regelung mit umfassendem Schutz vor Passivrauchen kennen bisher erst acht Kantone: BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS. Es ist in ihrem Interesse, dass ihre gut funktionierenden Regelungen auch auf nationaler Ebene gelten. In sieben Kantonen bestehen zwar Rauchregelungen, bediente Rauchräume in Restaurants sind aber weiterhin möglich: AR, BE, GR, SO, UR, TI, ZH. Der Schutz des Servicepersonals ist hier nicht gewährleistet. In vielen Kantonen gibt es noch keine Regelungen, bzw. sind Rauchbetriebe nach wie vor zugelassen: AG, AI, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, ZG. Eine detaillierte Übersicht über die Situation in den Kantonen findet sich hier.
7. Warum wartet man nicht Erfahrungen mit der Bundesgesetzgebung ab?
Die Ausnahmen im Bundesgesetz verunmöglichen einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen. Ausserdem dürfte es aufgrund der vielen Ausnahmen im Vollzug scheitern. Das zeigen ähnliche Lösungen im Ausland, die nicht funktioniert haben (z.B. Spanien). In Ländern mit konsequenten Regelungen ist der Nichtraucherschutz optimal und wird von der Bevölkerung akzeptiert.
8. Kann mit Annahme der Initiative in Restaurants, Bars, Diskotheken und Pubs weiterhin geraucht werden?
Die Initiative verlangt, dass alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sind. Der Gesetzgeber kann ausnahmsweise einen abgetrennten Rauchraum in einem Betrieb zulassen, sofern dieser Raum nicht bedient wird und kein Rauch in andere Räume gelangt. Für Bars, Diskotheken und Pubs gelten dieselben Regelungen.
9. Wo darf nach Annahme der Initiative noch geraucht werden?
Die Initiative regelt nur das Rauchen in Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind (Schulen, Spitäler etc.) oder als Arbeitsplatz dienen (z.B. Restaurants, Büros). Rauchen darf man in den Privaträumen und im Freien. Ausserdem soll es zum Beispiel in Altersheimen, Gefängnissen und Spitälern möglich sein, einen abgetrennten Rauchraum zu installieren, der nicht als Arbeitsplatz dient. Auch das Rauchen in Hotelzimmern ist zulässig, sofern dies der/die Hotelbetreiber/in erlaubt. Hotelzimmer sind weder öffentlich zugänglich noch permanente Arbeitsplätze.
10. Darf zum Beispiel in einem Waldhaus an einem privaten Fest, das nicht öffentlich zugänglich ist, geraucht werden?
Sind private Raucherclubs noch möglich? Die Initiative reglementiert keine privaten Treffen und Anlässe, sofern während diesen keine Angestellten arbeiten und die Treffen und Anlässe nicht öffentlich zugänglich sind.
11. Bewirkt die Initiative Umsatzeinbussen und Arbeitsplatzverluste in der Gastronomie?
Erfahrungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass nach der Einführung einer rauchfreien Gastronomie die Umsätze stabil und die Arbeitsplätze gesichert sind. Wirtinnen und Wirte freuen sich über neue Kundschaft wie zum Beispiel Familien. Sie machen ausserdem Einsparungen durch weniger krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und weniger Reinigungs- und Unterhaltskosten. Die Initiative schafft im Gegensatz zum Bundesgesetz schweizweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtsleuten, da für alle dieselben Regelungen gelten.
12. Welche Erfahrungen wurden in anderen europäischen Ländern mit ähnlichen Regelungen, wie sie die Initiative will, gemacht?
Rauchfrei essen und arbeiten ist in Europa heute selbstverständlich. In unserem Nachbarland Italien befürworten 95 Prozent der Italienerinnen und Italiener die 2005 eingeführten rauchfreien Restaurants und Bars. Die Volksinitiative schafft klare Verhältnisse für alle und setzt auf eine Regelung, die sich in anderen Ländern und in Schweizer Kantonen bereits bewährt hat.
13. Wenn vor den Restaurants geraucht wird, führt dies zu Ruhestörung?
Die Lärmprobleme haben in denjenigen Ländern und Kantonen nicht zugenommen, in denen die rauchfreie Gastronomie eingeführt wurde. Sollte es tatsächlich in einzelnen Fällen wiederholt zu Ruhestörung kommen, kann die Einrichtung eines unbedienten Rauchraumes in Betracht gezogen werden.
14. Ist das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen nicht eine unnötige Einschränkung der Freiheitsrechte und der Wirtschaftsfreiheit?
Die Volksinitiative will das Rauchen nicht verbieten, sondern alle Menschen schützen, die nicht mitrauchen wollen. Unsere persönliche Freiheit hört dort auf, wo die Beeinträchtigung des andern anfängt. Rauchen soll weiterhin überall dort erlaubt sein, wo Dritte nicht unfreiwillig betroffen sind. Dies entspricht einem urliberalen Prinzip: das eigene Handeln soll Dritten nicht schaden. Auch die Wirtschaftsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Wirtinnen und Wirte müssen sich bereits heute an Richtlinien halten (z.B. Hygienevorschriften). Der Nichtraucherschutz ist für Wirtinnen und Wirte einfach umsetzbar und ist mit keinen Kosten verbunden.
15. Viele Wirtinnen und Wirte werden im Winter Heizpilze im Aussenbereich installieren. Ist dies im Sinne der Allianz «Schutz vor Passivrauchen»?
Heizstrahler, werden bereits heute verwendet, um zusätzliche Gäste bewirten zu können. Die Allianz „Schutz vor Passivrauchen“ lehnt diese aus ökologischen Gründen ab. Der Kanton Baselland kennt bereits ein Verbot von Heizpilzen. In weiteren Kantonen wird über ein Verbot diskutiert.





