Medienmitteilung
Arbeitnehmende rauchen weiterhin mit
Stellungnahme der Lungenliga Schweiz zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen – Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bleibt auch mit dem Entwurf der Verordnung weiterhin lückenhaft. Mit der Verordnung werden Personen auch in Zukunft in verrauchten Räumen arbeiten müssen, sei es in einem Raucherlokal mit einer Fläche unter 80m2 oder in einem abgetrennten Raucherraum (Fumoir). Einzige Lösung für einen umfassenden Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen ist die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen».
Die Lungenliga Schweiz hält in ihrer Anhörungsantwort zum Verordnungsentwurf fest, dass dieser nicht besser sein kann als das ihr zugrunde liegende Gesetz. Sie unterstützt aber die generelle Stossrichtung der Verordnung. Insbesondere das Verbot von Ausschankvorrichtungen in einem Raucherraum ist zwingend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass in einem Raucherraum kein permanenter Arbeitsplatz entsteht.
Das Bundesgesetz bleibt auch mit dem Verordnungsentwurf lückenhaft: Obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass mit Hilfe einer Lüftung keine akzeptable Luftqualität erreicht werden kann, lässt das Gesetz das Arbeiten in Raucherlokalen und Raucherräumen zu. Ausgerechnet in derjenigen Branche, in der die Arbeitnehmenden dem Tabakrauch am stärksten ausgesetzt sind, wird der Arbeitnehmerschutz nicht umgesetzt. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden vor dem schädlichen Tabakrauch kann nur mit der Einführung rauchfreier Arbeitsplätze geregelt werden und zwar mit einer umfassenden einheitlichen Bestimmung für die ganze Schweiz.
Die Lungenliga Schweiz und über 45 weitere Organisationen sind nach wie vor der Meinung, dass dieser Schutz nur mit der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» erreicht werden kann. Die Unterschriftensammlung läuft seit Mai 2009. Die Initiative strebt eine einfach umsetzbare und klare Bundesregelung an, die sich im Ausland und in vielen Schweizer Kantonen bewährt hat:
- Rauchfrei sind öffentlich zugängliche Räume wie Restaurants, Bars, Schulen und Spitäler.
- Rauchfrei sind alle Arbeitsplätze in Innenräumen.
- In der ganzen Schweiz gilt die gleiche Regelung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Lungenliga Schweiz
Herr Simon Küffer
Projektleiter Tabakpolitik
Tel. 031 378 20 53






