News
Gericht bestätigt: Rauchvereine verstossen gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Um die Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu umgehen, haben einige Wirtinnen und Wirte ihr Gasthaus in einen privaten Verein umgewandelt. Erstmals hat sich nun ein Gericht mit dieser Umgehungsstrategie befasst.
Ein Wirt aus Romanshorn hat den Verein „Interessengemeinschaft nicht öffentlicher Gastro-Betriebe“ gegründet. Seine Gäste treten dem Verein als Passivmitglieder bei und dürfen im Vereinslokal rauchen. Zum Vorbild nahm sich der Thurgauer das Basler Modell des Vereins Fümoar. Von einer Polizeipatrouille Wurde der entsprechende Wirt gebüsst, da in seinem Lokal geraucht wurde. Das Arboner Bezirksgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Das Gericht hält in seinem Urteil fest, dass ein als Restaurant geführter Verein denselben Zweck wie ein normales Restaurant habe. Hauptziel des Betriebs bleibe der Gewinn mit dem Verkauf von Getränken und nicht das Rauchen an sich. Dies hätten Schweizer Gerichte bereits in den 70-er Jahren entschieden, als Wirte mit Vereinsgründungen rigorose Vorschriften zu den Öffnungszeiten umgehen wollten. Ein Wirt, der einen Verein betreibt, damit seine Gäste rauchen dürfen, verstösst somit gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen.
Die Allianz «Schutz vor Passivrauchen» begrüsst das Urteil des Bezirksgerichts Arbon und die Praxis des Kantons Thurgau und hofft, dass dieses Urteil Signalwirkung für andere Kantone hat. Für die Allianz «Schutz vor Passivrauchen» ist es unverständlich, dass die Behörden des Kantons Basel-Stadt bisher keine Verfahren gegen Vereinslokale von Fümoar gestartet haben. Auch in Fümoar-Lokalen wird unter dem Deckmantel eines Vereins weiterhin geraucht, obwohl die Vereinslokale Restaurationsbetriebe bleiben und de facto weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sind.






