Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen»

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Aktuelle Situation

Geltende Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene und in den Kantonen

 

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Die Inhalte zusammengefasst:

 

Das Bundesgesetz

 

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» ist das neue Bundesgesetz lückenhaft und bietet keinen umfassenden Schutz vor Passivrauchen:

 

Geltende Bestimmungen in den Kantonen

15 Kantone kennen weitergehende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen als dies das Bundesgesetz vorsieht.


Situation in den Kantonen:


"Der Föderalismus der Rauchverbote", Beitrag der Sendung Espresso, Radio DRS1