Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen»
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Warum braucht es trotz Bundesgesetz die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»?
1. „Mit dem Bundesgesetz haben wir doch seit dem 1. Mai 2010 eine schweizweite Regelung?!“
Das Bundesgesetz bringt keine einheitliche, umfassende Regelung für die ganze Schweiz. Die Kantone haben die Möglichkeit, konsequentere Regelungen zu erlassen. Deshalb gelten weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Kantonen und das Bundesgesetz sieht keinen umfassenden Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen vor:
- Restaurants und Bars mit einer Fläche kleiner als 80 m2 können als Raucherlokale geführt werden – das Servicepersonal ist dem Tabakrauch permanent ausgesetzt.
- Gäste werden in Fumoirs vom Servicepersonal bedient. Zudem sind Ausschankvorrichtungen (Bierzapfhahn, Theke) in einem Fumoir erlaubt. In Lokalen mit Fumoirs wird das Servicepersonal dementsprechend ständig dem Tabakrauch ausgesetzt sein. Ein Restaurant kann die bestehende abgetrennte Bar zum Fumoir erklären – faktisch ist dies für die Arbeitnehmenden kaum eine Änderung zu heute.
- Das Bundesgesetz macht kaum Vorgaben zu Lüftung und Einrichtung von Rauchräumen. Es delegiert den Vollzug an die Kantone. Einige Kantone, wie beispielsweise Thurgau, delegieren den Vollzug wiederum an die Gemeinden. Die Konsequenz sind unterschiedliche und willkürliche Auslegungen der kantonalen und kommunalen Vollzugsbehörden.
- 15 Kantone kennen unterschiedliche weitergehende Regelungen als das Bundesgesetz: In der kleinräumigen Schweiz führt das zu Problemen beim Vollzug, weil niemand mehr weiss, wo welches Gesetz gilt. Gerade in Grenzgemeinden kommt es zu wettbewerbsverzerrenden Verhältnissen. Die Situation ist verwirrend – nicht zuletzt für Touristinnen und Touristen.
2. „15 Kantone kennen bereits eine weitergehende Regelung. Ist der Aufwand einer Initiative für die übrigen Kantone nicht einfach zu gross?“
Es besteht keine Garantie, dass die 15 Kantone, die weitergehende Regelungen als das Bundesgesetz beschlossen haben, auch dabei bleiben werden:
- Die Tabaklobby bekämpft in diesen 15 Kantonen weiterhin die konsequenteren Regelungen, da diese keine Raucherbetriebe zulassen. Hat sie Erfolg, käme das lückenhafte Bundesgesetz auch hier wieder zur Anwendung.
- Es gibt Kantone, die sich bei der Ausstattung der Fumoirs an der Bundesregelung orientieren werden, d.h.: das Servicepersonal arbeitet ständig im Tabakrauch; es gibt kaum Vorschriften zur Luftqualität und zur Art der Ausstattung des Fumoirs.
3. „Ihre Forderung nach einem totalen Rauchverbot ist extrem!“
- Die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» fordert genau das Gleiche, was in den Kantonen GE, VD, VS, NE, FR, BL, BS und SG vom Stimmvolk oder vom Parlament beschlossen wurde – sie entspricht also dem Volkswillen in vielen Kantonen.
- Die Initiative stimmt inhaltlich mit den Forderungen des Bundesrates von 2007 (Stellungnahme des Bundesrats vom 22. August 2007 zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Nationalrates) überein:
- Raucherbetriebe sind nicht zulässig
- Unbediente Fumoirs sind möglich