Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen»

c/o Lungenliga Schweiz

Südbahnhofstrasse 14c

Postfach

3000 Bern 14

http://www.rauchfrei-ja.ch

Warum braucht es trotz Bundesgesetz die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»?

1. „Mit dem Bundesgesetz haben wir doch seit dem 1. Mai 2010 eine schweizweite Regelung?!“

Das Bundesgesetz bringt keine einheitliche, umfassende Regelung für die ganze Schweiz. Die Kantone haben die Möglichkeit, konsequentere Regelungen zu erlassen. Deshalb gelten weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Kantonen und das Bundesgesetz sieht keinen umfassenden Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen vor:

 

2. „15 Kantone kennen bereits eine weitergehende Regelung. Ist der Aufwand einer Initiative für die übrigen Kantone nicht einfach zu gross?“

Es besteht keine Garantie, dass die 15 Kantone, die weitergehende Regelungen als das Bundesgesetz beschlossen haben, auch dabei bleiben werden:

 

3. „Ihre Forderung nach einem totalen Rauchverbot ist extrem!“

          - Raucherbetriebe sind nicht zulässig

          - Unbediente Fumoirs sind möglich