Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen»
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Bundesgesetz bietet keinen wirksamen Schutz vor Passivrauchen
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das am 1. Mai 2010 in Kraft tritt, schützt die Arbeitnehmenden und die Gäste von Gastronomiebetrieben nur ungenügend: Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80m2 können weiterhin als Raucherbetriebe geführt werden, bediente Fumoirs sind erlaubt und die Kantone können weitergehende Regelungen erlassen. Die Bundesgesetzgebung bringt somit weder einen wirksamen Schutz der Serviceangestellten noch eine schweizweit einheitliche Regelung. Nur die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», die am 18. Mai 2010 eingereicht wird, schliesst diese Lücken.
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